Das Handy ist zerbrochen. War es Eigenverschulden? 

Aus unserem Alltag ist das Handy nicht mehr wegzudenken. Egal, ob man damit telefoniert, Bilder macht, sich erinnern lässt oder im Internet surft, gerade Smartphones sind unsere festen Begleiter geworden. 

Was aber, wenn das Gerät beschädigt wird? Oft kommt es dann zu Meldungen an die Versicherung im Rahmen einer Haftpflichtversicherung oder aber auch einer All-Gefahren-Versicherung, wie z.B. bei vielen gängigen Elektronikversicherungen.

Unser Auftrag: Prüfung eines Haftpflichtschadens und Ermittlung der Reparaturmöglichkeit bzw. des Zeitwertes. 

Die Prüfung erfolgte im Rahmen einer Aktenlagensichtung, also einer Prüfung über Bilder, Kostenvoranschläge und Schilderungen der Beteiligten, die büromäßig ausgewertet wurden. 

Was war denn defekt? Wie sollte der Schaden abgelaufen sein?

Der Versicherungsnehmer schilderte, er habe sich das Handy vom Anspruchsteller geliehen, um auf einer Wanderung kurz mit seiner Familie telefonieren zu können. Der Anspruchsteller sei dabei ein Stück weiter gelaufen und habe dann gewartet. Nach dem Telefonat beschreibt der Versicherungsnehmer wie er das Handy kurz in der Brusttasche verwahren wollte, um es dem Anspruchsteller wieder zu bringen, er dabei aber die Brusttasche verfehlte und das Handy dabei zu Boden fiel. Das Gerät sei dabei völlig zerstört worden.

Der Untergrund wurde als Betonweg beschrieben, wie er für Fahrrad- oder Landwirtschaftswege im ländlichen Raum oft anzutreffen ist. 

Und, wie sah der Schaden aus?

Bilder vom Weg bzw. der Sturzstelle waren nicht vorhanden. Begründet wurde dies damit, dass man lediglich ein Handy und sonst kein weiteres Gerät dabei gehabt habe. Allerdings lagen mehrere Bilder des Handys vor, die daheim aufgenommen wurden. 

Zu erkennen war, dass Vorder- und Rückseite beschädigt waren. Das Glas war mehrfach gebrochen, wobei die Brüche meist quer, also zwischen rechtem und linkem Bildrand verliefen. Das Glas war zur Mitte des Handys hin regelrecht aus dem Rand gedrückt. Auch war auf den Bildern erkennbar, dass das gesamte Handy gebogen war. Auf dem Tisch liegend stand der Mittelteil ca. 5 mm von der Tischplatte ab. 

Aha, hört sich das nicht glaubwürdig an?

Im ersten Moment könnte man denken, das passt. Bei näherem Hinschauen sind die Schäden aber viel zu stark. Unsere Fallversuche mit defekten Smartphones zeigen, dass derartige Stürze aus bis zu 200 cm Höhe, wenn das Handy ungefähr gerade aus der Hand fällt, immer die Ecken, manchmal auch die Ränder schädigen. Im Metallrand sind dann Sturzspuren zu sehen, wie winzige Krater oder eine Abflachung der Ecke. Oft überschlägt sich dann noch das Handy und eine weitere Ecke wird beschädigt, an der aber die Eindrücke dann bereits geringer ausfallen. Das Glas springt durch den Druck auf die Ecke und teilweise auch in der gegenüberliegenden Ecke, da sich dort der Druck ebenfalls konzentriert. Die Brüche sind dabei stets sternförmig aus den Ecken heraus, nie aber quer, wie beim vorliegenden Gerät. Auch verbiegt sich das Smartphone nicht, die Fallenergie ist dazu schlicht nicht ausreichend. 

OK, die Meldung scheint dann erfunden zu sein. Aber was ist denn dann passiert?

Wir kennen dieses Schadenbild aus vielen Geräteprüfungen. Es entsteht, wenn das Handy in einer engen Gesäßtasche aufbewahrt wird, die nicht nachgibt. Meist trägt der Nutzer eine enge Jeans, mit dicken stabilen Nähten. Handelt es sich nun um eine kräftige oder große und schwere Person, die sich zusätzlich auf einen harten Untergrund setzt, so wird das Handy in Form der Gesäßrundung gepresst, was zur Biegung führt. Da das Glas sich nicht mitbiegen lässt bricht es quer zur Biegung. 

Tja, ertappt! Was passiert jetzt?

Wie die Versicherung reagiert können wir nicht beurteilen. Faktisch liegt ein Versicherungsbetrug vor. Zumindest ist eines sicher: Es gibt kein Geld. Unsere Prüfung ersparte hier der Versicherung die Regulierung von über 400,00 Euro. So hoch wäre nämlich der Zeitwert des Gerätes gewesen. 

Übrigens,

auch bei solch schweren Schäden, bei denen offensichtlich keine Reparatur mehr möglich ist, bieten viele Hersteller einen stark vergünstigten Austausch an. Wäre die Schilderung daher wahrheitsgetreu gewesen, hätte, je nach Herstelleraustauschpreis, sogar ein Austausch gegen ein neues Handy günstiger sein können als der Zeitwert. Wir hätten dann, im plausiblen Fall, diesen Austausch der Versicherung empfohlen.