Es blitzt…und plötzlich kann man weder sprechen noch hören. 

Zugegeben, das hört sich dramatisch an, ist aber nur halb so schlimm. Betroffen ist nämlich die Sprechanlage. 

Allerdings hat das schon seine unangenehmen Nebenerscheinungen. Das Paket, das auf Grund der defekten Klingel mal wieder zur Filiale wandert. Die freundliche Nachbarin, die mit dem frisch gebackenem Kuchen wieder abzieht oder der Freund, der nicht zur sehnsüchtigen wartenden Tochter vorgelassen wird, da auch der Gartentoröffner streikt. Das lässt dann schon mal den Haussegen schief hängen. 

Eile ist geboten, die Sprechanlage bleibt nach einem Blitz stumm und die Tür zu. 

Wir wurden beauftragt im Einfamilienhaus beim Versicherungsnehmer einen überspannungsbedingten Ausfall der Gegensprechanlage zu untersuchen. Die Versicherung legte uns ein bereits eingesendetes Angebot vor, was den Austausch der Anlage gegen ein aktuelles Modell mit Videoverbindung enthielt.

Der Versicherungsnehmer behalf sich momentan damit, dass entweder Fenster oder Tür offen standen und ein Zettel mit der Anweisung zu rufen für Besucher angebracht war. 

Wie kam es zum Schaden?

Geschildert wurde uns von der Versicherungsnehmerin, dass es am besagten Dienstagabend zu einem schweren Gewitter gekommen sei. Sie selbst habe dann einen Blitzschlag beim Kochen gesehen, der sich in einem Baum im Garten des auf der anderen Straßenseite liegenden Nachbarhauses entlud. Schäden hatte man zuerst nicht bemerkt. Erst am nächsten Tag sei aufgefallen, dass die Klingel und das Öffnen nicht funktionierten, als die Kinder von der Schule kamen. 

Der zeitliche Zusammenhang ist ja allein schon offensichtlich!

Pauschal kann man das nicht bestätigen. So kann auch ein mit dem Gewitter einhergehender kurzer Stromausfall alte, bereits schlummernde Verschleißfehler sichtbar machen. 

Um dies auszuschließen, prüften wir das Netzteil. Beide Sicherungen hatten ausgelöst. Diese wurden daher probehalber ersetzt. Die Kleinspannungserzeugung lief daraufhin an. Allerdings blieb der Summer funktionslos, wie auch keine Audioverbindung zustande kam. Die Messung der Außenstelle zeigte dann, dass auch diese defekt war. In diesem Fall war also ein Überspannungsschaden nachvollziehbar. 

…und die Ersatzteile sind nicht mehr lieferbar!

So zumindest schilderte das die Fachfirma. Es handelte sich um eine Siedle Anlage, die Anfang der 2000er errichtet wurde. Da die Außenstelle nicht mehr im Siedle Sortiment aufgeführt sei, müsse die Anlage komplett ersetzt werden. Aufgrund des technischen Fortschritts sei daher nun die aktuelle Videosprechanlage von Siedle einzubauen. 

Gewünscht, geliefert, bezahlt…oder doch nicht?

Gewünscht sicherlich, geliefert glücklicherweise aber noch nicht, da diese dann eben auch von der Versicherung nicht bezahlt worden wäre. 

Unsere Recherche bei Siedle zeigt nämlich, dass die Serie zwar mittlerweile abgekündigt war, jedoch alle Ersatzteile selbstverständlich noch lieferbar waren. Weder war daher ein Komplettausch noch die Wertverbesserung auf eine weit aus höherwertige Videoanlage notwendig. 

Ärgerlich, eine neue und moderne Videosprechanlage wäre schon toll gewesen. 

Das bleibt immer noch die Entscheidung des Versicherungsnehmers. Wenn er im Zuge der Schadenbehebung die Aufrüstung nach vorliegendem Angebot wünscht, so steht ihm das frei. Das mag sogar sinnvoll sein, diese Chance zu nutzen. Allerdings empfehlen wir der Versicherung nur den schadenbedingten Betrag zu Regulierung. Der Versicherungsnehmer muss die Differenz zur aktuellen Topanlage dann selbst beitragen. 

Hier war dieser Unterschied nicht unerheblich. So ergab unsere Reparaturkalkulation rund 1200,00 EUR für Fehlersuche, Material und Reparatur. Das Angebot über die komplette moderne Videosprechanlage belief sich dagegen auf über 3500,00 EUR. Die Differenz von 2300,00 EUR muss der Versicherungsnehmer daher selbst übernehmen.