Hilfe, der Bildschirm des großen 75 Zoll Fernsehers ist gebrochen!

Der ganze Stolz der Familie: Der Großbildfernseher. Die Schrankwand wurde extra umgebaut, um das gute Stück mittig platzieren zu können und endlich zieht Kinoatmosphäre ins Wohnzimmer ein. 

Für viele Familien ein Traum, den man sich mühsam zusammenspart, um dann als Belohnung hochauflösend den Lieblingsfilm, das Fußballmatch oder einfach nur ein Videospiel genießen zu können.  

Was aber, wenn man dem guten Stück unsanft zu nahe tritt. Schnell ist bei den aktuellen Flachbildgeräten durch einen Stoß oder Schlag mit einem Gegenstand aber auch durch falschen Druck an einer Ecke ein Bruch im Display entstanden. 

Jetzt ist guter Rat wirklich enorm teuer, da ein Paneltausch, wenn er überhaupt möglich ist, nahezu immer teurer kommt als die Anschaffung eines neuen Geräts. 

Unser Auftrag: Prüfung eines Haftpflichtschadens und Ermittlung der Reparaturmöglichkeit bzw. des Zeitwertes. 

Die Prüfung erfolgte im Rahmen einer Aktenlagensichtung, also einer Prüfung über Bilder, Kostenvoranschläge und Schilderungen der Beteiligten, die büromäßig ausgewertet wurden. 

Was war denn defekt? Wie sollte der Schaden abgelaufen sein?

Der Versicherungsnehmer schilderte, er habe seinen Bruder in dessen Wohnung besucht. Dabei sei sein sechsjähriger Sohn gewesen. Während sich die Brüder in der Küche unterhielten habe der Sohn mit seinem mitgebrachten Ball im Wohnzimmer gespielt und dabei versehentlich den Fernseher getroffen. 

Der Bildschirm sei dadurch gerissen. 

Und, wie sah der Schaden aus?

Es waren Bilder des TVs und auch des Balls beigelegt. Das Bruchbild hatte einen spitzen Einschlag mit völlig zertrümmertem Zentrum im Millimeterbereich. Von diesem Bruchzentrum gingen die Risse im Glas strahlenförmig aus.

Beim abgebildeten Ball handelte es sich um einen Kunststoffball mit Bildern von Comicfiguren darauf. Der Ball war ca. 20cm im Durchmesser und hatte eine glatte Oberfläche. 

Das kann leider schon mal vorkommen, wenn Kinder unbeaufsichtigt sind, oder?

Prinzipiell ja. Oft haben wir Haftpflichtfälle, die durch Kinder verursacht werden. Schnell ist da das Parkett durch das Lieblingsspielzeugauto verkratzt, eine Schramme in der Haustür durch das durchgezogene Fahrrad entstanden oder ein Glas umgestoßen worden, dessen Inhalt sich über das Polster ergießt. 

Dieser Fall lag aber anders. Das Bruchbild passte überhaupt nicht zum Ball. Der Ball war viel zu groß und, erfahrungsgemäß, auch viel zu weich für dieses punktuelle Schadenbild. Üblich sind bei Einschlägen von Bällen kreisrunde Brüche ohne Zentrum, welche in immer größeren Kreisen sich vom Auftreffpunkt entfernen, ähnlich von Wellen, wenn man einen Stein in einen Teich wirft. 

Aber wie soll dann der Bruch entstanden sein? Das kann man doch gar nicht unterscheiden!

Doch, kann man! Um verschiedenen Schadenbildern Gegenstände und Einschlagenergien zuordnen zu können, hat die Checkup Deutschland GmbH empirische Studien mit diversen geworfenen Gegenständen an unterschiedlichen Flachbildfernsehern durchgeführt. 

Das Ergebnis ist einfach zusammengefasst: Bruch ist nicht gleich Bruch. Ein Bruch mit Zentrum wurde stets von einer Ecke oder Spitze hervorgerufen. Anstöße mit z.B. dem Ellbogen oder eben dem Anprall eines Balls verursachen dagegen das oben beschriebene Schadenbild. 

Das hätte ich nicht gedacht! Dann passt das aber hier nicht zur Schilderung!

Genau so ist es! Der Schaden wurde durch einen schwungvollen und kräftigen Wurf eines kantigen Gegenstandes verursacht. Übliche „Wurfgeschosse“ sind hier der ohne Handschlaufe verwendete Gamecontroller oder die in der Verärgerung Richtung TV geworfene Fernbedienung, wenn der Lieblingsverein die Hoffnungen in die gemachte Sportwette nicht erfüllte. 

Vermutlich gibt es nun auch kein Geld.

Nein, wir lehnten die Schilderung als unstimmig ab. Zwar recherchieren wir trotzdem noch, ob das Panel überhaupt lieferbar wäre und bestimmen den Zeitwert, final empfehlen wir aber der Versicherung hier die Forderung abzulehnen.