Direkteinschlag … und alles ist zerstört!
So oder so ähnlich denkt man seien die Folgen von direkten Blitzeinschlägen im Haus oder im angrenzenden Garten. Ja, oft ist sehr viel beschädigt und diverse Geräte sind defekt. Nein, nicht alles wird zerstört und, gerade bei teuren Geräten oder Anlagen, ist Rettung möglich.
Genau dies traf bei unserem folgenden Fall zu, bei dem ein Blitz in den Blitzschutz am Giebel eingeschlagen hatte.
Der Versicherer beauftragte uns zuerst zu prüfen, ob ein direkter Blitzschlag vorlag, da nur dieser versichert war.
Bereits bei der Prüfung des Hauses war der gedehnte und teilweise aus den Haltern gesprengte Blitzschutz erkennbar. Es war Putz an den Befestigungen abgeblättert. Der Blitz hatte in eine 30 cm lange Fangstange am Giebel eingeschlagen. Ein versicherter Direkteinschlag konnte daher bestätigt werden.
Sicher ist es gefährlich nach einem solchen Blitz die Geräte in Betrieb zu nehmen!
Genau diesen Gedanken hatte auch die Versicherungsnehmerin, die uns, immer noch tief vom Ereignis beeindruckt, die Nacht des Einschlags schilderte. Es habe zum Teil aus den Geräten geraucht und überall hätte es verschmort gerochen. Sie sagte, dass sie aus Angst kein Gerät mehr seit 2 Wochen genutzt hätte.
Das ist schlimm, vermutlich braucht die Versicherungsnehmerin nun alles neu.
Um das herauszufinden, hatte die Versicherung uns weiter beauftragt, alle vorgelegten Geräte zu prüfen. Da Hausrat und auch das Gebäude bei derselben Versicherung versichert waren, stand einer umfänglichen Prüfung nichts im Weg.
Unser Gutachter prüfte daher zuerst die Verteilung und die Steckdosen. Hier war zum Glück alles in Ordnung, der Blitzschutz hatte hier viel abgehalten und Schlimmeres verhindert. Die Elektroanlage konnte somit weiter genutzt werden. Die Versicherungsnehmerin war darüber sichtlich erleichtert und zeigte uns dann die von ihr als defekt vermuteten Geräte.
Kann man überhaupt feststellen, ob ein Gerät betriebssicher ist?
Ja, natürlich. Die gezeigten Geräte wurden, auch zum Eigenschutz, zuerst einer Prüfung nach DIN EN 50678 (VDE 0701) und DIN EN 50699 (VDE 0702) unterzogen. Hier fielen lediglich 2 Geräte mit fehlerhafter Isolierung auf. Beide Geräte wurden daher mit Zustimmung der Versicherungsnehmerin stillgelegt.
Bedeutet eine bestandene Prüfung, dass die Geräte dann nicht bezahlt werden?
Nein, natürlich nicht. Dies ist nur der erste Schritt in unserer Prüfung. Selbstverständlich folgen dann ein Funktionstest und die Öffnung des Geräts, mit Messungen an den Eintrittswegen. Hier konnten sogar einige Geräte geprüft werden, die den Einschlag fehlerfrei überlebt hatten. Diese konnten, nach Zusammenbau und erneuter Prüfung, der erleichterten Versicherungsnehmerin zur Nutzung wieder freigegeben werden.
Für die defekten Geräte ermittelten wir die Reparaturmöglichkeiten bzw., wenn eine Reparatur nicht mehr möglich war, den Wiederbeschaffungswert inklusive eines Beispielmodells.
Lohnt sich solch ein Aufwand dann eigentlich? Ist es nicht günstiger einfach alles zu ersetzen?
Kurz und knapp: Ja, der Aufwand lohnt! In unserem Fall konnten teure Reparaturen an der Installation verhindert werden. Lediglich der Blitzschutz ist zu reparieren. Auch bei den Geräten war fast die Hälfte der Geräte intakt und benötigte keine Reparatur. Wichtig war hier auch die Prüfung, um der Versicherungsnehmerin die Angst zu nehmen, die, wie die zwei isolationsgeschädigten Geräte zeigten, ja auch nicht unberechtigt war.
Selbst bei den defekten Geräten, wie z.B. Waschmaschine, PC und Heizung, brachte die Prüfung eine Kostenersparnis, da unser Gutachter nicht einfach den Austausch empfohlen, sondern günstigere Reparaturmöglichkeiten ermittelt hat.