Brunnenpumpe durch Fehlbedienung defekt?

Eine Versicherung bat um ein Gutachten, weil eine Brunnenpumpe durch Fehlbedienung beschädigt wurde.  Der Auftrag erreichte online die CheckUp Deutschland GmbH und wir leiteten die notwendigen Schritte ein


Unsere geschulten CheckUp-Gutachter beurteilen unabhängig und objektiv zahlreiche Schäden.


Brunnenpumpe durch Fehlbedienung defekt?

Schadensmeldung

Der Versicherungsnehmer (VN) besaß ein Mehrfamilienhaus, in dem er auch selbst wohnte. Die übrigen Wohnungen vermietete er. Zu der Immobilie gehörte ein Gartengrundstück, welches von Mauern und Zäunen umgeben wurde. Als Zugang diente ein stets geschlossenes Gartentor, sodass nur die Hausbewohner den Garten betreten konnten.

Der Vermieter erlaubte einer seiner Mieterinnen, die im Garten befindliche Brunnenpumpanlage zu nutzen. Weil sie lediglich ein Gemüsebeet bewässerte, blieb der Nutzungsgrad überschaubar. Plötzlich versagte die Anlage  den Dienst. Der Vermieter beschuldigte die Nutzerin, dass sie die Brunnenanlage durch Fehlbedienung beschädigt hatte.


Das Schadensbild der Brunnenpumpe durch Fehlbedienung

Auch wenn die Mieterin die Nutzung der Anlage klar beschreibt, ist eine weitere Wasserentnahme nicht auszuschließen. Da der Garten zum Grundstück gehört, haben doch auch die anderen Mieter Zugang.

Die Anlage selbst stellte sich unserem Gutachter wie folgt dar: In der Mitte des Gartens stand ein Betontrog, an dem zwei Wasserhähne waren. Weitere Entnahmestellen existierten nicht. Neben dem Trog befand sich der Brunnenschacht, den eine rostige Metallplatte bedeckte. Mittig im Schacht war eine neue Rohrpumpe angebracht, die über ein Feuchtraumkabel mit Strom versorgt wurde. Von der Pumpe führte ein Eisenrohr zu einem Wasserspeicher.

Als Standort für den Speicher und die elektrische Steuerung diente ein gemauerter Schuppen, der nur vom Garten aus betreten werden konnte. Allerdings konnte jeder, der im Garten war, auch dort hinein gelangen. Wäre die Brunnenpumpe durch Fehlbedienung beschädigt worden, hätte das hier geschehen müssen.

Speicher und Pumpe waren direkt miteinander verbunden. Andere Verbindungen gab es nicht. Die elektrischen Anschlüsse erfolgten fachgerecht. Sichtbar war zudem, dass auch der Motorschutzschalter erneuert wurde. Dagegen besagte das Herstellungsdatum des Typenschildes, dass der Kessel aus den 60er Jahren stammte. Gleiches galt für den Druckschalter, was die Bauart nahelegte. Das alte Manometer an dem Speicher zeigte 0,5 bar und hatte einen kleinen Riss.

Die Anlage war nicht in Betrieb. Sowohl die alte Pumpe, als auch der ausgewechselte Motorschutzschalter lagen nicht zur Beurteilung vor.


Plausibilität

Wie die Mieterin angab, kam es schon vor dem Totalausfall manchmal zu Abschaltungen. Diese waren aber selten und ließen sich durch einmaliges Betätigen des Motorschutzschalters beheben. Für Wartungsarbeiten und die Winterentleerung war der Vermieter verantwortlich. Inwiefern eine zusätzliche Nutzung durch die anderen Mieter stattfand, konnte nicht geklärt werden. Da der Garten für sie ebenfalls zugänglich war, bestand zumindest die Möglichkeit dazu.

Die Mieterin versicherte, nur bei Bedarf den Einschaltknopf betätigt zu haben. Für ein weiterführendes Hantieren gab es keinerlei Anzeichen. Dass die Brunnenpumpe durch Fehlbedienung beschädigt wurde, konnte der Gutachter nicht nachvollziehen.  Vielmehr wies der zusätzlich getauschte Schutzschalter darauf hin, dass hier ein altersbedingter Schaden vorlag.

Um diese Aussagen zu bestätigen, müssten die defekten Teile geprüft werden. Da diese aber nicht vorlagen, fehlt dieser Nachweis.


Schadenshöhe

In diesem Fall lagen hinsichtlich der beschädigten Pumpe nur die Angaben des VN vor. Hersteller und Alter des Gerätes blieben ebenso unbekannt, wie die genaue Art der Beschädigung. Aus dem gleichen Grund konnte der Gutachter die exakten Kosten nicht ermitteln.

Da der geschilderte Schadenshergang nicht plausibel war, galt der Defekt der Brunnenpumpe durch Fehlbedienung als ausgeschlossen. Dieses Ergebnis teilten wir der Versicherung in unserer Empfehlung mit.