Sturz / Stoß an einem PC oder Notebook?

Wem ist es nicht schon selbst passiert…ein unachtsamer Moment, eine falsche Bewegung und das Tablet, das Notebook oder gar der PC stürzen aus der Hand, vom Tisch oder fallen schlicht auf hartem Boden um. Meist geht es mit ein paar Schrammen noch gut aus. Leider nicht immer. Gerade an leicht zu schädigenden Geräten, wie Tablets oder Netbooks, führt ein Sturz zu schweren Schäden. Aber auch Notebooks oder PCs können, bei hartem Untergrund und entsprechender Fallhöhe Gehäuseschäden davon tragen. 

Passiert einem der Schaden am eigenen Gerät hilft oft eine Allgefahrenversicherung, wie z.B. eine Elektronikversicherung. Geschieht das Missgeschick mit einem geliehenen fremden Gerät hilf eine Haftpflichtversicherung. Sie bezahlt dem Besitzer dann den Zeitwert des Geräts zum Zeitpunkt des Schadens.

Mist, die Daten sind weg!

Was aber wenn kein Sturz vorliegt, wenn das Gerät völlig unversehrt ist und keine Wirkung von außen auf das Gerät erfolgte, aber doch auf die Daten nicht mehr zugegriffen werden kann? Meist sind gerade die Daten das wirklich wertvolle, oft gar unwiederbringlich.

Welche Versicherung greift hier?

Leider fangen hier die Probleme an. Eine „normale“ Elektronikversicherung, Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung deckt eine Datenrettung nicht ab. Auch die Software ist nicht versichert. Es gibt natürlich Versicherungsmodule, die zugebucht werden können und dies dann bezahlen. Meist sind diese Versicherungen im gewerblichen Bereich zu finden, auch im privaten Bereich gibt es Zusatzversicherungen, welche hier greifen. Sehr oft werden diese Zusatzversicherungen aber nicht abgeschlossen, da diese auch etwas teurer als die „normalen“ Grundpakete sind. 

Ich möchte aber, dass die Versicherung meine Datenrettung übernimmt. Schließlich habe ich jahrelang meine Prämie bezahlt!

Das könnte man nun so sehen, trifft aber nicht zu. Schließlich war die Prämie ja auch niedriger. 

Bedauerlicherweise werden wir oft zu Fällen beauftragt, bei denen versucht wird, die Datenrettung über einen erfundenen Stoß oder Sturz bezahlt zu bekommen. So wurde unserem Gutachter ein PC zur Prüfung vorgelegt, welcher angeblich durch eine Reinigungskraft im Büro nach Feierabend umgestoßen worden sein soll. Durch den Schlag sei die Festplatte beschädigt worden und die Daten seien verloren. Bemerkt wurde der Fehler am nächsten Morgen nach dem Start des Geräts. Gewünscht wurde dann die Übernahme der Datenrettung für über 2000,00 EUR.

Das Gerät selbst sollte ohne Schaden sein, da es flach gefallen sei. Lediglich die Festplatte, hier noch als HDD (HardDiskDrive) ausgeführt, sei innerlich beschädigt.

Die Prüfung bestätigte die Schadenfreiheit des PCs. Das Gerät lief fehlerfrei, lediglich die Festplatte konnte nicht gelesen werden. Die Festplatte wurde daher entnommen und in ein Prüfsystem integriert. Sie machte beim Start Laufgeräusche und konnte nur mit Fehlern gelesen werden. 

Na also! Die Festplatte wurde doch durch den Fall beschädigt.

Argumentiert wird dann, dass die Köpfe beschädigt werden oder auf die Platte schlagen und deren Oberfläche beschädigen. 

Diese Argumente trafen hier nicht zu. Eine kurze Recherche des Gutachters über die technischen Daten der Festplatte zeigte, dass die Festplatte unter den Angaben zur Stoßsicherheit vom Hersteller mit einer maximalen Fallbeschleunigung von 350 g angegeben wurde, bis zu welcher die Festplatte unbeschädigt bleibt. Die Fallbeschleunigung g ist dabei ungefähr gleich 9,81 N/kg. 

Veranschaulichen und überschlagen wir einmal grob die Physik:

Eine kurze Annahme bzw. näherungsweise Nachberechnung der Daten und Gewichte bringt Klarheit:

Bei einer ungefähren Fallhöhe des PCs von 1 m ergibt sich bei ca. 0,5 kg Gewicht der Festplatte eine Aufprallkraft, die grob den 0,5 kg entspricht. Von einem schlagartigen Stopp am Boden ist dabei auszugehen, da der PC nicht verformt wurde. Um also die Festplatte den Herstellerspezifikationen nach überhaupt zu schädigen entspräche dies einem Gewicht von 175 kg! Wie gesagt, der Hersteller garantiert bis zu diesem Fall die Fehlerfreiheit. 

Legt man nun den gesamten PC mit ca. 6 kg Eigengewicht zu Grunde erhält man ein vergleichbares Gewicht von 2100 kg beim Aufprall. Erst ab dieser Einwirkung wäre eine Schädigung der Festplatte überhaupt möglich. Es erübrigt sich zu erwähnen, wie der PC bei einem derartigen Fall aussehen würde.  

Die Datenrettung somit selber bezahlen?

In unserem Fall lautet die Antwort: Leider ja. Der Hergang konnte vom Sachverständigen nicht nachvollzogen werden und wurde abgelehnt. Es war schlicht ein verschleißbedingter Ausfall, der auch durch die lauten Lagergeräusche der alten Festplatte sich angekündigt hatte. 

Das mag ja auf die robusten alten HDDs zutreffen, SSD Festplatten sind aber viel empfindlicher!

Nein, die neuen SSD (SolidStateDrive) Festplatten sind, da bewegte Teile, wie Köpfe und rotierende Platten, fehlen, sogar erheblich unempfindlicher gegen Sturz und Stoß. So sind die Platten eines namhaften Herstellers im typischen 2,5“ Format erst ab 1500 g zu schädigen. 

Und nun? Bleibe ich auf den Datenrettungskosten sitzen?

Ja, das steht leider zu befürchten. Daher ist es immer empfehlenswert beim Abschluss einer Versicherung in diesem Bereich nach den Zusatzversicherungen zur Datenwiederherstellung und für die Software zu fragen und diese mit abzuschließen. Dann übernimmt nämlich die Versicherung diese Kosten.