Wenn die Brandmeldeanlage nicht aufhört zu melden … 

… dann steht, gerade bei großen aufgeschalteten Anlagen, schnell der örtliche Feuerwehrzug vor der Tür. Was Leben und Sachwerte erfolgreich schützt, kann bei einem Gewitter leider auch einmal beschädigt werden und dann einen dauerhaften Alarm auslösen. Üblicherweise klemmt dann eine Fachfirma die Anlage ab, um zu verhindern, dass die Feuerwehr Dauergast wird. 

Jetzt ist mein Gebäude aber nicht überwacht. Was kann ich machen?

Hat die Fachfirma die Anlage beruhigt, dann ist zügiges Handeln geboten, gerade wenn es sich um Firmen mit erhöhter Brandgefahr oder Gebäuden mit viel Kundenverkehr handelt. Teilweise ist sogar der Einsatz von Sicherheitspersonal notwendig, um den Ausfall der Anlage zu überbrücken. Der erste Gang nach der Beauftragung der Fachfirma wird daher zur Versicherung sein. Meist hat die Reparaturfirma bereits einen Kostenvoranschlag erstellt. 

Woher weiß ich als Sachbearbeiter der Versicherung aber, ob das wirklich Überspannung war?

Hier hilft die Checkup Deutschland GmbH. Wir wissen nicht nur, dass Eile geboten ist und kümmern uns so schnell wie möglich um die Prüfung, unsere Sachverständigen können auch auf Elektronikebene die Anlagen messen und somit die Plausibilität ermitteln. Dabei können wir gut zwischen einer externen Überspannungseinkopplung oder einer verschleppten Wartung und deren Folgen unterscheiden. Unsere Gutachter erkennen auch überalterte Akkus oder ob die Anlage ihre Zulassung bereits verloren hat

Wie kann der Sachverständige denn einen Wartungsmangel erkennen?

Das ist recht einfach über das Betriebsbuch herauszufinden. Dieses wie auch ehemalige Anschaffungs- und Aufbauunterlagen fragen unsere Gutachter vor Ort ab. Somit kann der Gutachter auch einsehen, ob der nun beanstandete Fehler nicht vielleicht schon früher auftrat und ohne Erfolg versucht wurde zu reparieren. 

So wurde uns beispielhaft eine Esser IQ8 zur Prüfung beauftragt. Angegeben wurde eine Schädigung durch Überspannung. Die weit verzweigte Anlage mit mehreren Meldelinien wurde im Beisein der Reparaturfirma geöffnet und der Schaden dokumentiert. Unser Sachverständiger konnte durch die Prüfung der Meldelinien und Messungen im Netzteil eine blitzbedingte Überspannungseinwirkung bestätigen. 

Gut und schön. Der Schaden entstand also durch einen Blitz. Jetzt muss doch aber die Anlage sicher komplett ersetzt werden?

Nein, nicht immer. Dies hängt von mehreren Faktoren ab, wie Schadenumfang, Ersatzteilverfügbarkeit und Alter der Anlage. Oft ist nicht die ganze Anlage zerstört, sondern lediglich das Netzteil oder das Meldemodul der Meldelinien, in die Überspannung einkoppelte.

Aber meine Fachfirma hat doch ein Angebot über eine ganze Anlage erstellt. Die muss das doch wissen!

Leider ist dieser Versuch der Schadenübertreibung immer wieder zu beobachten. So auch in unserem Fall. Der Versicherung wurde ein Angebot über eine völlig neue Anlage inklusive neuer Melder eingereicht. Zum Schadenzeitpunkt waren aber noch alle Teile lieferbar. Auch hatte die Anlage mit 5 Jahren Nutzungsdauer noch nicht ihr Grenzalter überschritten. Eine Reparatur war daher vorzuziehen. So wurden dann auch lediglich das betreffende Meldermodul und die Netzteilgruppe ersetzt. 

Was beinhalten die Reparaturkosten?

Diese beinhalten natürlich die als defekt ermittelten Baugruppen aber auch die Melder innerhalb der betroffenen Meldelinie. Hier muss der Sachverständige die von der Reparaturfirma zu erbringende Gewährleistung berücksichtigen. Sicherlich könnten einzelne Melder weiter verwendet werden, dies wird aber aus Gewährleistungsgründen von den Fachfirmen abgelehnt. Der Tausch aller Melder in der betroffenen Linie ist somit unumgänglich und auch verständlich.

Zumindest konnte unser Checkup-Gutachter jedoch den um ein Vielfaches höheren Gesamttausch der noch recht neuen Anlage verhindern uns somit die Kosten erheblich senken. 

Und woher weiß ich als Versicherer ob nicht doch die Reparaturkosten die Wiederbeschaffung erreichen und ein Austausch sinnvoller wäre?

Auch das prüft unser Sachverständiger. Zwar ist oft eine exakte Kalkulation eines kompletten Neuaufbaus nicht möglich, der Checkup-Sachverständige kann aber auf jeden Fall den Umfang grob ermitteln und über seine Erfahrung abschätzen. Dies teilt er im Gutachten mit, damit Sie als Sachbearbeiter wissen, dass die Reparatur für die Regulierung sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Natürlich kalkuliert unser Gutachter auf Wunsch auch einen Zeitwert der Anlage über die Nutzungsdauer, die Anschaffung und die durchgeführten Wartungen bzw. Erweiterungen. 

So eine Begutachtung ist sicher recht teuer. Lohnt sich das denn überhaupt?

Die Entscheidung können wir Ihnen nicht abnehmen. Es stimmt, dass die Prüfung einer derart komplexen Anlage einen spezialisierten Sachverständigen verlangt, der teilweise eine weite Anreise machen muss, was nicht zum „kleinen Preis“ geht. Wir empfehlen Ihnen einen Blick auf unsere Preisliste. Sie werden feststellen, dass solche Anlagen in der Kategorie 3 in der Begutachtung gar nicht teuer sind und der Nutzen einer solchen Prüfung die Kosten weit übersteigt. 

So konnte durch den Einsatz des Checkup-Gutachters hier im beschriebenen plausiblen Fall über 11.000,00 EUR eingespart werden, lediglich nur durch die Erstellung und Abfrage eines neuen Angebots.