Induktionskochfeld mit Überspannungsschaden

Wer eine neue Küche plant, möchte meist auch ein Induktionskochfeld. Dieses Küchengerät besticht durch seine guten Nutzungseigenschaften, sodass man auch gern den gehobenen Preis in Kauf nimmt. Gegen die negativen Folgen einer Überspannung durch Blitzeinschlag sind sie allerdings auch nicht gefeit.


Die Versicherung wandte sich online an die CheckUp Deutschland GmbH. Der Auftraggeber entschied aufgrund der Schadensmeldung, dass wir den Fall vor Ort begutachten sollten.


Unsere geschulten CheckUp-Gutachter beurteilen unabhängig und objektiv zahlreiche Schäden.


Gutachten erstellen

Die Versicherung entscheidet, auf welche Art und Weise wir das gewünschte Gutachten erstellen. Zur Auswahl stehen:

  • die vor-Ort-Besichtigung und
  • das Aktenlage-Gutachten.

Die vor-Ort-Variante erfordert mehr Aufwand und somit auch höhere Kosten. Sind die Unterlagen umfänglich und die Lage auf den ersten Blick eindeutig, erweist sich das Aktenlage-Gutachten (meist) als ausreichend. Wenn nicht alle Fragen bei einem Verfahren geklärt werden können, erscheint ein entsprechender Hinweis in unserem Bericht.


Induktionskochfeld mit Überspannungsschaden

Schadensmeldung

Nach einem Gewitter musste der Versicherungsnehmer (VN) feststellen, dass sein Induktionskochfeld nur noch eingeschränkt nutzbar war. Von den drei Heizregionen auf dem Kochfeld zeigte die mittlere keine Funktion. Beim Einschalten erschien im Display lediglich die Fehlermeldung E8, was auf einen Defekt der Elektronik hinwies.

Der Schadensmeldung lag die Kopie eines Kostenvoranschlages bei. Die Firma, von der der Versicherungsnehmer das Gerät gekauft hatte, benannte darin die notwendigen Reparaturmaßnahmen.


Das Schadensbild

Das Induktionskochfeld vom Typ AEG HK 855200XB war beim Eintreffen unseres Gutachters bereits wieder funktionstüchtig. Der Versicherungsnehmer gab an, dass sein Versicherungsmakler ihm die Freigabe zur Instandsetzung erteilte. Entscheidend war die vorherige Einreichung des oben bereits erwähnten Kostenvoranschlags.

Der Mitarbeiter des Elektrobetriebs konnte durch umfangreiche Messungen als Fehlerursache eine defekte Leistungsplatine ermitteln. Nach deren Austausch war das Induktionskochfeld wieder uneingeschränkt betriebsbereit.

Die ausgebaute Platine konnte dem Gutachter vorgelegt werden. Es zeigten sich allerdings keine sichtbaren Spuren, die auf einen Überspannungsschaden hinwiesen. Aufgrund des ausgebauten Zustands waren Messungen nur begrenzt möglich, die zudem eine geringe Aussagekraft besaßen.

Der Gutachter erkundigte sich, ob weitere Geräte während des Gewitters beschädigt wurden. Das bejahte der Versicherungsnehmer. So wurden zum Beispiel die Heizungssteuerung und die Steuerung der Belüftungsanlage ebenfalls zerstört. Da diese Anlagen über eine andere Versicherung abgesichert waren, wurden sie in der aktuellen Schadensmeldung nicht erwähnt.

Auch hier fand schon eine Reparatur statt, wobei die ausgewechselten Teile in den Verpackungen der Neuteile (Postversand) vorlagen. Lediglich die Steuerung der Jalousien war noch defekt. Als Grund dafür nannte der VN, dass er noch keine Reparaturfirma dafür finden konnte.


Plausibilität

Obwohl der Gutachter auf der Leistungsplatine keine eindeutigen Schäden durch Überspannung feststellen konnte, erschien ihm der geschilderte Schadenshergang plausibel. Dafür sprachen folgende Gründe:

  • der nachvollziehbare Kostenvoranschlag mit anschließender Reparatur
  • mehrere Geräte waren nachweislich beschädigt
  • die Ersatzteile der bereits reparierten Geräte konnten vorgelegt werden
  • Fehlerdiagnose auf der Platine allgemein schwierig, besonders im ausgebauten Zustand

Sollte der Versicherung das Gutachten nicht für eine endgültige Entscheidung genügen, empfahl der Gutachter die Überprüfung in einem Elektrolabor. Aus diesem Grund bat er den VN, die ausgewechselte Leistungsplatine mindestens bis zum Abschluss des Vorgangs aufzubewahren.


Schadenshöhe

Mit dem bereits vollzogenen Austausch der Leistungsplatine war der Fehler vollständig behoben. Der eingereichte Kostenvoranschlag wurde marktüblich kalkuliert. Die Kosten beliefen sich auf ca. 630,- EUR inklusive MwSt.

Die Recherchen unseres Gutachters ergaben, die Kosten bei einem Gerätetausch höher ausgefallen wären.

Auf dieser Grundlage formulierte er die Empfehlung an die Versicherung zur Schadensregulierung.