Glasbruch im Induktionskochfeld

Glasbruch im Induktionskochfeld ist ein häufiger Schaden, den unsere Gutachter im Auftrag der Versicherungen beurteilen. Dennoch betrachten wir jeden Fall aufmerksam, um ein verlässliches Ergebnis zu erhalten.

Die CheckUp Deutschland GmbH bekam online den Auftrag von der Versicherung. Wir erhielten zusammen mit dem Auftrag die Unterlagen, damit wir den Vorgang per Aktenlage begutachten konnten.


Unsere geschulten CheckUp-Gutachter beurteilen unabhängig und objektiv zahlreiche Schäden.


Gutachten erstellen

Die Versicherung entscheidet, auf welche Art und Weise wir das gewünschte Gutachten erstellen. Zur Auswahl stehen:

  • die vor-Ort-Besichtigung und
  • das Aktenlage-Gutachten.

Die vor-Ort-Variante erfordert mehr Aufwand und somit auch höhere Kosten. Sind die Unterlagen umfänglich und die Lage auf den ersten Blick eindeutig, erweist sich das Aktenlage-Gutachten (meist) als ausreichend. Wenn nicht alle Fragen bei einem Verfahren geklärt werden können, erscheint ein entsprechender Hinweis in unserem Bericht.


Glasbruch im Induktionskochfeld – Was ist passiert?

Schadensmeldung

Als Ursache für den Glasbruch im Induktionskochfeld nannte der Versicherungsnehmer (VN) Eigenverschulden. In einem kurzen Moment der Unachtsamkeit rutschte ihm eine Pfanne aus der Hand, die daraufhin hart auf der Glasplatte landete.


Das Schadensbild

Das beschädigte Kochfeld war ein EH 675 MV11E von Siemens. Wie in derartigen Fällen meist üblich, war auch hier für den Versicherer ein Gutachten nach Aktenlage ausreichend. Die dafür notwendigen Unterlagen enthielten:

  • Original-Rechnung der Anschaffung
  • Detaillierte Schadensmeldung
  • Schilderung des Hergangs
  • Fotos
  • Kostenvoranschlag des Herstellers für Reparatur

Der Schaden auf dem Kochfeld war auf den Fotos gut erkennbar. An einem Punkt war die Scheibe stark zersplittert. Von da aus gingen mehrere Risse strahlenförmig über die gesamte linke Seite.

Der VN war umsichtig und holte im Vorfeld einen Kostenvoranschlag vom Hersteller ein. Die Fa. Siemens bescheinigte darin, dass eine Reparatur des Glasbruchs am Induktionskochfeld möglich sei.


Plausibilität

Die Fotos erhärteten die Angaben zum Schadenshergang. Der Gutachter sah keinen Anlass, diesen anzuzweifeln. Zudem schloss er die Vorsätzlichkeit aus.

Der geschilderte Hergang und die vorliegenden Akten passten zusammen, sodass der Vorgang plausibel erschien.


Schadenshöhe

Zu den Unterlagen gehörte ein Kostenvoranschlag des Herstellers. Die feste Herstellerpauschale beinhaltete sämtliche Kosten, um den Glasbruch am Induktionskochfeld zu beheben. Konkret ging es darum, das Ceranglas ohne Elektronik zu erneuern.

Ungeachtet dessen bat unser Gutachter eine freie Werkstatt, einen Kostenvoranschlag über diese Arbeiten zu erstellen. Deren veranschlagter Rechnungsbetrag fiel um ca. 20% geringer aus, als der des Herstellers.

Wer letztendlich mit der Instandsetzung beauftragt wurde, lag nicht im Ermessen des Gutachters. Einerseits hat ein VN das Recht, die Reparatur durch den Werkskundendienst durchführen zu lassen. Andererseits besteht eventuell eine Schadensminderungspflicht. Das würde bedeuten, dass der VN das günstigste Angebot zur Schadensbehebung wählen muss.

Entsprechend fiel auch die Empfehlung an die Versicherung aus, in der vorerst die Kosten der freien Werkstatt genannt wurden. Zusätzlich folgte der Hinweis, die Endrechnung abzuwarten.


Schadensregulierung beim Glasbruch in einem Induktionskochfeld

Für die Schadensregulierung bei Glasbruch ist es zwingend notwendig, dass derartige Schäden mit versichert sind. Dazu bedarf es im Regelfall einer Glasversicherung. Es ist aber durchaus angebracht zu hinterfragen, was dadurch konkret abgesichert ist. Ein Blick ins Kleingedruckte kann sich lohnen.

Der Passus schließt meist Glas ein an z.B.:

  • Mobiliar (Schranktüren)
  • Gebäude (Wintergarten, Fenster)
  • Elektrogeräten (Backofen-Tür)
  • Ceranfeld.

Wichtig ist zudem die Schadensursache. Dazu gehören z.B. mutwillige Zerstörung, Vandalismus, Unwetter und Einbruch. Wie in diesem Fall wird die Versicherung aber den Glasbruch im Induktionskochfeld nur regulieren, wenn der VN auch gegen versehentlich selbst verursachte Schäden versichert ist.