Feuer im Einbauherd

Dass ein Feuer im Einbauherd einen Schaden im Gerät verursacht, passiert nun wirklich nicht oft. Aber auch hier kommt unseren Gutachtern ihre jahrelange Praxis zugute.


Die Versicherung wandte sich online an die CheckUp Deutschland GmbH. Aufgrund des Sachverhaltes entschied der Auftraggeber, dass wir den Fall vor Ort begutachten sollten.


Unsere geschulten CheckUp-Gutachter beurteilen unabhängig und objektiv zahlreiche Schäden.


Gutachten erstellen

Die Versicherung entscheidet, auf welche Art und Weise wir das gewünschte Gutachten erstellen. Zur Auswahl stehen:

  • die vor-Ort-Besichtigung und
  • das Aktenlage-Gutachten.

Die vor-Ort-Variante erfordert mehr Aufwand und somit auch höhere Kosten. Sind die Unterlagen umfänglich und die Lage auf den ersten Blick eindeutig, erweist sich das Aktenlage-Gutachten (meist) als ausreichend. Wenn nicht alle Fragen bei einem Verfahren geklärt werden können, erscheint ein entsprechender Hinweis in unserem Bericht.


Feuer im Einbauherd – Was war der Auslöser?

Die Schadensmeldung

Laut Aussage der Versicherungsnehmerin (VN) wurde durch ein Feuer im Einbauherd das Magnetron zerstört. Zudem bewirkte die offene Flamme, dass sich die obere Kunststoff-Abdeckung im Garraum ablöste.

Auslöser für den Schaden war eine Mund-Nasen-Schutzmaske, die in der Mikrowelle sterilisiert werden sollte. In der Maske waren Silberdrähte eingearbeitet, um eine antibakterielle Wirkung zu erzielen. Diese Metallteile führten letztendlich dazu, dass sich die Maske entzündete.


Das Schadensbild

Vor Ort nahm unser Gutachter das beschädigte Gerät in Augenschein. Es handelte sich um das Bosch Kombigerät EB 680MH, in dem die Mikrowellen- und Backofen-Funktion integriert sind. Als Kaufdatum gab die VN das Jahr 1982 an, was sich mit dem Herstellungsdatum deckte.

Der Herd wurde vor dem Eintreffen des Gutachters gründlich von innen gereinigt, sodass er keinerlei Brandspuren erkennen konnte. Der Backofen funktionierte fehlerfrei, aber die Mikrowelle nicht mehr. Das Magnetron war defekt.


Plausibilität

Unser Gutachter konnte den beschriebenen Schadenshergang nicht nachvollziehen. Dass ein Feuer im Einbauherd das Magnetron beschädigt haben sollte, erschien ihm nicht plausibel. Die Sachlage deutete eher darauf hin, dass der Defekt durch einen ungeeigneten Gegenstand im Garraum verursacht wurde.


Schadenshöhe

Die vermeintlichen Spuren des Feuers im Einbauherd hatte die Versicherungsnehmerin gründlich beseitigt. Somit konnte der Gutachter auch keine Schädigung, die durch eine offene Flamme entstanden sein sollte, feststellen.

Als alleiniger Schaden war der Defekt des Magnetrons vorhanden, wodurch der Betrieb der Mikrowelle nicht mehr gegeben war. Laut Herstellerangaben war das Kombigerät nicht mehr im Programm. Eine Reparatur konnte nicht angeboten werden, da auch die benötigten Ersatzteile nicht mehr zur Verfügung standen.

Für die eventuelle Schadensregulierung wurde der Wiederbeschaffungswert herangezogen. Diesen ermittelte der Gutachter durch Angebote vergleichbarer Geräte im Handel.

Die Empfehlung an die Versicherung leitete sich von seiner Einschätzung ab, dass ein Feuer im Einbauherd nicht ursächlich für den Defekt des Magnetrons war.