Juni! Es wird heiß! Ein Königreich für eine Klimaanlage, könnte man sagen. 

In der Comicsprache würde man den Sommer bildlich mit „hechel“ und „schwitz“ verdeutlichen. Da ist was dran. Wohl dem der klimatisierte Räume hat. 

Aber auch Pech für den, dessen schöne Klimaanlage am wärmsten Tag „Hitzefrei“ macht, wie das früher an der Schule üblich war, und sich eine Auszeit gönnt. So hatte sich der Versicherungsnehmer das nicht gedacht, mit der alten, damals aber teuren Anlage. 

Unser Auftrag: Prüfung eines Überspannungsschadens an einer vierfach Split Klimaanlage nach einem Gewitter. 

Laut dem Versicherungsnehmer soll die Anlage nach einem Gewitter diverse Fehler haben. So soll ein Innenteil keine Bedienung und Anzeige mehr haben und ein weiteres Innenteil keine automatische Luftverteilung durchführen. 

Wie soll der Schaden abgelaufen sein?

Der Versicherungsnehmer schilderte, dass beim Gewitter vorige Woche es einen Schlag gegeben habe, man aber nicht wisse, wo der Einschlag gewesen sei. Seitdem habe er die gezeigten Fehler an den Innenteilen. Er legte uns auch ein Angebot vor, in welchem der Herstellerkundendienst mitteilte, dass die benötigten Teile der alten Anlage nicht mehr lieferbar seien, was einen Austausch aller Teile notwendig mache. Das Angebot über 8000,00 Euro führte dabei keine Bestätigung von Überspannungsschäden auf. Weitere Schäden seien laut Versicherungsnehmer ebenfalls nicht zu beklagen. 

Wie geht es weiter, wie wird geprüft?

Unser Sachverständiger nahm die Anlage in Betrieb. Eine Kühlung stellte sich zügig ein. Allerdings konnte am Innenteil im Dachgeschoss keine Bedienung durchgeführt werden. Nach Abnahme des Gehäuses konnte ein aufgeblähter Elektrolytkondensator in der Kleinspannungsversorgung im Bedienteil festgestellt werden. Die mit Hilfe dieses Kondensators normalerweise erzeugte Kleinspannung zur Versorgung des Bedienteils war nicht mehr vorhanden. Der Netzteileingang, inklusive der aufwändigen Schutzbeschaltung gegen Überspannungsimpulse war fehlerfrei. 

Beim zweiten Gerät im Wohnzimmer konnte ein unterbrochener Motor für die automatische Luftauslassverstellung gemessen werden. Die Spannung für dessen Ansteuerung war fehlerfrei vorhanden. 

Ein defekter Kondensator, ein unterbrochener Motor, das spricht für Überspannung!

Nein, im Gegenteil. All das sind typische Verschleißerscheinungen. Die Schutzbeschaltungen sind unversehrt. Eine Überspannung konnte damit nicht wirken. Der aufgeblähte Elektrolytkondensator war schlicht verschlissen. Es kommt dabei im Bauteil zum Austritt von Elektrolytflüssigkeit, verschleißbedingen Kriechströmen und dann zum Aufblähen des Kondensators. Da die Hersteller die begrenzte Lebensdauer dieser Bauteile kennen, wird bei größeren Elektrolytkondensatoren extra eine Sollbruchstelle an der Oberseite geprägt, die den Überdruck dann gezielt austreten lässt. 

Auch der Motor hat verschleißbedingt eine Wicklungsunterbrechung. Auch hier konnte keine Überspannung die Ursache sein, wäre doch ansonsten die Ansteuerung vor dem robusten Motor zerstört worden. 

So was kann man doch als Laie aber nicht wissen!

Das ist richtig. In diesem Fall war allerdings der Umstand ungewöhnlich, dass das erste Innenteil im Dachgeschoss in einem leeren Raum verbaut war. Der Versicherungsnehmer erklärte dem Sachverständigen den leeren Raum damit, dass das Zimmer früher ein Büro gewesen sei, welches aber nun schon länger nicht mehr genutzt werde. Das stark verstaubte Innenteil bestätigte zusätzlich, dass dieser Raum bereits länger nicht klimatisiert wurde. 

Für den Sachverständigen entstand der Eindruck einer gezielten Falschmeldung. Dieser wurde zusätzlich erhärtet, als ihm im Wohnzimmer mitgeteilt wurde, dass der ständig in einer Stellung stehende Auslass einen Luftstrom verursachen würde, welcher „seit einiger Zeit“ schon als unangenehm empfunden werde. 

Teilt der Sachverständige die Ablehnung mit?

Ja, unsere Sachverständigen teilen das Prüfergebnis mit und erklären es auch. In diesem Fall wurde die Ablehnung auch gleich an den Innenteilen während der Messungen gezeigt. Der Versicherungsnehmer war sichtlich unzufrieden, akzeptierte dann aber schweigend das Ergebnis und bestätigte die Ablehnung sogar auf unserem Untersuchungsprotokoll.  

Letztlich konnte unser Sachverständiger hier einen Abrechnungsversuch von 8000,00 Euro für die Versicherung ablehnen.