Riss im Ceranfeld – Gutachten nach Aktenlage

Ein Riss im Ceranfeld ist schnell passiert. Es genügt ein kurzer Augenblick der Unachtsamkeit und das Glas-Keramik-Feld hat einen deutlich sichtbaren Defekt.

Die Versicherung wandte sich online an die CheckUp Deutschland GmbH. Zusammen mit dem Auftrag erhielten wir die Unterlagen, damit wir den Vorgang per Aktenlage begutachten konnten.


Unsere geschulten CheckUp-Gutachter beurteilen unabhängig und objektiv zahlreiche Schäden.


Gutachten erstellen

Die Versicherung entscheidet, auf welche Art und Weise wir das gewünschte Gutachten erstellen. Zur Auswahl stehen:

  • die vor-Ort-Besichtigung und
  • das Aktenlage-Gutachten.

Die vor-Ort-Variante erfordert mehr Aufwand und somit auch höhere Kosten. Sind die Unterlagen umfänglich und die Lage auf den ersten Blick eindeutig, erweist sich das Aktenlage-Gutachten (meist) als ausreichend. Wenn nicht alle Fragen bei einem Verfahren geklärt werden können, erscheint ein entsprechender Hinweis in unserem Bericht.


Riss im Ceranfeld – Was ist passiert?

Schadensmeldung

Der Versicherungsnehmer (VN) gab an, dass ihm beim Kochen versehentlich ein Topfdeckel aus der Hand geglitten war. Dieser traf mit der Kante auf die Platte, sodass der Riss im Ceranfeld entstand.


Schadensbild

Aufgrund der Schadensart und der eingereichten Unterlagen entschied sich der Versicherer, uns mit einem Gutachten nach Aktenlage zu beauftragen. Zu den Unterlagen gehörten:

  • Schadensmeldung
  • Rückmeldung des Herstellers
  • Fotos
  • Bankverbindung.

Bei dem beschädigten Ceranfeld handelte es sich um den Typ KM 228 von Miele. Der VN konnte keine Kauf-Rechnung mehr darüber vorlegen.

Auf den beigefügten Fotos konnte unser Gutachter zwei Dinge erkennen:

  • den ca. 10 cm langen Riss im Ceranfeld und
  • eine gepflegte Oberfläche des Kochfeldes

Der Riss im Ceranfeld befand sich wenige Zentimeter neben einer der runden Heizflächen. Um ihn besser sichtbar zu machen, war er auf einem der Fotos mit Mehl hervorgehoben.

Im Vorfeld unseres Gutachtens erkundigte sich der VN beim Hersteller, ob und zu welchem Preis Ersatzteile verfügbar seien. Wie oben erwähnt, waren diese Angaben den Unterlagen beigefügt.


Plausibilität

Art und Inhalt der Akten sprachen dafür, dass der Riss im Ceranfeld versehentlich entstand. Warum der Topfdeckel aus der Hand glitt, lässt sich aufgrund der Unterlagen nicht bestimmen. Allerdings sind derartige Vorfälle auch recht häufig, was aber kein verwertbares Argument darstellt.

Der beschriebene Schadenshergang erschien unserem Gutachter plausibel und nachvollziehbar.


Schadenshöhe

Da der Versicherungsnehmer vorab den Hersteller kontaktierte, lag bereits der Preis für das Ersatzteil vor. Auch die Kosten für Porto und den Einbau waren bekannt. Allerdings fiel der Wiederbeschaffungswert deutlich niedriger aus, wie der Gutachter beim Preisvergleich mit dem Fachhandel erfuhr.

Somit war es der Wiederbeschaffungswert, den er als Empfehlung an die Versicherung im Gutachten aufführte.


Schadensregulierung bei einem Riss im Ceranfeld

Inwiefern die Versicherung diesen konkreten Schaden reguliert, entzieht sich unserer Kenntnis. Diese Entscheidung gehört auch nicht zu unseren Aufgaben.

Da diese Schäden aber nicht selten sind, möchten wir einige Worte dazu sagen.

Für einen positiven Bescheid ist es zwingend notwendig, dass derartige Schäden mit versichert sind. Dazu bedarf es im Regelfall einer Glasversicherung. Es ist aber durchaus angebracht zu hinterfragen, was dadurch konkret abgesichert ist. Ein Blick ins Kleingedruckte kann sich lohnen.

Der Passus schließt meist Glas ein an:

  • Mobiliar (Schranktüren)
  • Gebäude (Wintergarten, Fenster)
  • Elektrogeräten (Backofen-Tür)
  • Ceranfeld.

Wichtig ist zudem die Schadensursache. Dazu gehören z.B. mutwillige Zerstörung, Vandalismus, Unwetter und Einbruch. In unserem Fall wird die Versicherung aber den Riss im Ceranfeld nur regulieren, wenn der VN auch gegen versehentlich selbst verursachte Schäden versichert ist.